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Unter Palliativmedizin versteht man sinngemäß die Behandlung von Patienten, die auf kurative Behandlung nicht mehr ansprechen,
an einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur eine begrenzte Lebenserwartung haben.
Die Palliativmedizin stellt die Lebensqualität - nicht die Verlängerung der Überlebenszeit
- in den Mittelpunkt.
Die Palliativversorgung ist primär medizinisch ausgerichtet und umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen, die ein
menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglichen sollen.
Die SAPV (spezifische ambulante Palliativversorgung) kommt dann zum Einsatz, wenn eine besonders aufwendige
Versorgungssituation vorliegt, die die Kapazitäten der Allgemeinen Palliativversorgung übersteigt.
Nicht heilbare Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung haben mit einer ärztlichen Verordnung
Anspruch auf eine Versorgung in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung.
Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere
zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen haben ebenfalls Anspruch auf entsprechende Leistungen.
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